Ab Montag 22.02.2021 beginnt wieder der eingeschränkte Regelbetrieb. Das bedeutet alle Kinder dürfen das Kinderhaus wieder besuchen.

Bitte beachten:
Für alle Eltern gilt ab sofort bei Betreten des Kinderhauses die Pflicht, eine FFP 2 Maske zu tragen.

Bestehende Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb:
Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt unter den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag wieder die Betreuung aller Kinder zulässig. Die Kreisverwaltungsbehörden werden amtlich bekanntmachen, sobald der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 über- oder unterschritten wird. Wir haben die Jugendämter gebeten, Sie über die amtlichen Bekanntmachungen zu informieren.